Cottbus-Chronik
1301
- Erste urkundliche Erwähnung von Peitz
- Es sollen in der Klosterkirche einige Würfelspieler, die während der Messe spielten, vom Blitz erschlagen worden sein.
- In einem Vertrag zwischen dem Markgrafen von Meißen und dem Erzbischof von Magdeburg vom 3. August 1301 findet sich erstmals eine Beschreibung der Cottbuser Burg: "Novum castum apud Kohebuz cum oppido et castro Kohebuz" – "die neue Burg bei Cottbus mit der Stadt und der Burg Cottbus". Während mit der 'Burg Cottbus' die ursprünglichen Anlagen auf dem alten Burgwall gemeint sind, befindet sich die Neue Burg außerhalb dieses Areals. Warum eine neue Anlage erbaut wurde, ist bis heute nicht eindeutig geklärt; vermutlich war die Herrschaft Cottbus eine Zeit lang geteilt, denn 1304 werden die Vettern Fredehelm und Johann von Cottbus vom Brandenburger Markgrafen gemeinsam "mit allen ihren Gütern zur gesamten Hand" belehnt. Ähnlich beschreibt eine Urkunde vom 10.08.{{chronik::1336}} "das Niehaus bi Kothebus met dem wubilde un de Hus tzu Kothebuz".
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