Cottbus-Chronik

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 1350  

1350

  • Etwa zu dieser Zeit ist eine Straße von der Oberlausitz über Cottbus weiter nach Peitz und Fehrow überliefert. Damit ist Cottbus bereits wichtiger Kreuzungspunkt von Handelsstraßen, denn aus dem Halleschen Gebiet kommt die Salzstraße ebenfalls über Cottbus Richtung Osten.
  • Etwa zu dieser Zeit werden die hiesigen Sorben von den städtischen Rechten ausgeschlossen und dürfen nicht mehr Mitglied der Zünfte sein. Damit beginnt eine Zeit zunehmender Repressalien der wendischen Bewohner.
  • Dem Markgrafen Ludwig I. wird durch Kaiser Karl IV. die Mark Brandenburg nach zwischenzeitlichem Verlust wieder zuerkannt. Das bezeugt in einer Urkunde vom 15. Februar 1450 auch Johann II. von Cottbus.
  • Papst Clemens VI. belegte am 14. Mai 1350 alle jene Städte, Ritter und Geistliche mit dem Bann, die den brandenburgischen Markgrafen Ludwig I. unterstützen. Das betrifft auch die Herren von Cottbus sowie die hiesigen Pfarrer und das Cottbuser Franziskanerkloster, denn in der Urkunde finden sowohl Fredehelm II. und Johann II. von Cottbus Erwähnung, als auch Pfarrer Reinhard von Cottbus. Ausgangspunkt für diesen Streit war das Auftreten des "Falschen Waldemars" seit 1348 als Markgraf. Der Bannbrief bedeutete, dass die Bürger ihres Treueides entbunden sind, die Priester keine kirchlichen Handlungen ausführen dürfen und das Abhalten von Gottesdiensten sowie das Läuten der Glocken verboten ist. Ebenso ist es untersagt, die Verstorbenen in geweihter Erde beizusetzen. Aufgehoben wird der Bann erst durch Papst Innocenz VI. am 23. März 1358.

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