Cottbus-Chronik
1405
- Johann III. von Cottbus beglaubigt am 11. Mai 1405 den Tuchmachern das "Gewandmacherprivileg". Damit bestätigt er ältere, seit langem bestehende Rechte und Pflichten.
- Abermals werden die Sorben von einem wichtigen Handwerk ausgeschlossen, da die Tuchmacher "eheliche Geburt und deutsche Abstammung" für ihr Handwerk fordern.
- Weiterhin wird festgeschrieben, dass Schafwolle und Leinengarn nicht vermischt und dass zur Tuchherstellung nur Herbstwolle verwendet werden darf. Im Privileg wird darauf hingewiesen, dass neben den Tuchmachern auch die Fleischer, Bäcker und Schuhmacher in der Stadt organisiert sind.
- In diesem Jahr wird erstmalig die Katharinenkapelle erwähnt. Sie brennt 1568 nieder, wird wieder aufgebaut und fällt 1600 erneut den Flammen zum Opfer. Am 18. September 1700 erhalten die nach Cottbus eingewanderten Hugenotten die wüste Katharinenkirche und weihen hier am 07. Januar 1714 ihre neue Kirche, die Schloßkirche, ein.
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