Cottbus-Chronik

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 1501  

1501

  • Der Brandenburger Kurfürst Joachim I. bescheinigt den Cottbuser Bürgern am 28. Dezember 1501 eine Reihe verbriefter Rechte. So wird den hiesigen Handwerkern das Meilenprivileg zugesprochen; es durften sich somit außerhalb der Stadt keine fremden Handwerker niederlassen und auch in Cottbus selbst mußten die Handwerker Mitglied der jeweiligen Innung sein. Damit verbunden war die Einführung des Bierzwanges. Innerhalb einer Meile rund um Cottbus durfte nur das Cottbuser Bier ausgeschenkt werden, allerdings brauten die Adligen ebenso wie die Kirchen weiter ihr eigenes Bier. Eine Ausnahme bildete der Cottbuser Ratskeller: hier durfte der Wirt auch fremdes Bier ausschenken. Neben Bier galt den Cottbusern aber auch ihr Wein als tägliches Getränk, rund um die Stadt gab es damals etwa 200 Weinberge. Von diesem Wein sagte man später immer noch, daß er durch den Hals ging wie eine Säge. Im Verlaufe des 19. Jahrhundert wurden die letzten Weinberge aufgegeben – heute erinnern nur noch Straßennamen daran.
  • Am 28. Dezember 1501 setzt Kurfürst Joachim I. (Markgraf von Brandenburg) gemeinsam mit seinem Bruder Albrecht für Cottbus zwei „Wollmärkte" im Jahr fest, mit denen verhindert werden sollte, daß die hier produzierte Wolle nach Sachsen oder Schlesien verbracht wurde. Jedoch wird den Bauern der Umgebung der Gewandschnitt auf den freien Märkten, zu denen auch der Cottbuser Jahrmarkt zählte, gestattet. Der Kurfürst bestätigte zudem das alte Cottbuser Erbrecht, die Cottbuser Willkür.
  • Die älteste überlieferte Reise- und Straßenkarte erwähnt am Verkehrsweg von Leipzig über Torgau, Herzberg, Luckau, Beeskow nach Frankfurt/Oder auch „Cotwicz" (Cottbus).
  • An der Leipziger Universität werden Nicolaus Kathewitz, Theodoricus Heydrich und Lucas Serrysch aus Cottbus genannt. Hieronymus Scultetus wird zum Offizial der Niederlausitz ernannt und nimmt seine Tätigkeit in Lübben auf.

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