Cottbus-Chronik

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 1525  

1525

  • Joachim I. hob den Grundsatz, daß deutsche Geburt, eigene Unbescholtenheit und Vorfahren in Cottbus für den Eintritt in Zünfte” erforderlich sei, auf. Er bestimmte, dass auch Nachkommen aus Mischehen zwischen Deutschen und Wenden nicht mehr ausgeschlossen werden sollen. Wenden wurden nun auch in das Gewerk der Schuhmacher der Stadt aufgenommen. Es heißt aber auch, daß „Kinder aus der Ehe eines Deutschen und einer Wendin in die Vier-Gewerke aufzunehmen seien“. So setzten z. B. die Sorben/Wenden im Jahre 1539 ihre Aufnahme in die Cottbuser Zunft der Leineweber durch.

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