Cottbus-Chronik
1540
- Markgraf Johann von Brandenburg-Küstrin erlässt eine Polizeiordnung für Cottbus, die für Jahrhunderte Bestand behielt. Sie regelte das öffentliche Leben und griff auch in die privaten Belange der Bürger ein. In diesem Zusammenhang finden die 12 Ratsmänner erstmals Erwähnung. Jährlich durften die Cottbuser den Rat der Stadt wählen, dessen 12 Mitglieder dann aus ihren Reihen den Bürgermeister bestimmten, der vom Kurfürsten bestätigt wurde. Dieser führte die Geschäfte der Stadt nebenberuflich, prüfte die Rechnungen, nahm Beschwerden entgegen und erteilte die notwendigen Bescheide. Er zog von den Hauptgewerken den Zins ein. Wichtigste Einnahmequellen der Stadt waren die Abgaben der Stadtwaage und aus dem Ratskeller: "Es soll aber den Räthen in den Städten frei stehen, mit allerley fremden Bier und Wein den Stadtkeller zu versehen", hieß es dazu in der Polizeiordnung. Aber auch die Bauern der Kämmereidörfer mußten Fronleistungen und Abgaben an die Stadt machen, ebenso brachten die Stadtheide bei Kolkwitz und die Madlower Mühle Gewinn in die städtischen Kassen. Geregelt wurden nicht nur die Gästezahl und Bewirtung bei Kindtaufen und Hochzeiten, sondern auch die Verwaltung der Stadt und der Brandschutz. So war es von nun an verboten, Getreide innerhalb der Stadtmauern zu lagern, auch musste jeder Hausbesitzer die notwendigen Feuerlöschgeräte wie Eimer und Haken auf eigene Kosten bereithalten und sich im Falle eines Brandes an den Löscharbeiten beteiligen.
- Georgius Austern von Cottbus wird am 29. August 1540 zum Pfarrer nach Groß Gaglow berufen.
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