Cottbus-Chronik
1561
- Der Markgraf Johann von Brandenburg-Küstrin erlässt eine revidierte Polizei- und Kirchenordnung. Darin ist u.a. festgelegt, wie Hochzeiten zu feiern sind, dass Bettler und Zigeuner des Landes verwiesen werden und dass die Häuser mit Feuerlöschgeräten ausgestattet sein müssen. Weiterhin sind am Sonntag die Schenken bis zum Abend sowie die Kram- und Hökerbuden ganztägig geschlossen zu halten und zu Michaelis die Maße und Gewichte zu eichen. Gotteslästerung wurde mit sechs Tagen Haft bestraft. Außerdem darf in den Gaststätten eine Mahlzeit mit vier Gängen und Getränken nicht mehr als 12 Pfennig kosten und eine Hochzeit nicht länger als anderthalb Tage dauern.
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