Cottbus-Chronik

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 1711  

1711

  • Nach der Postverordnung vom 23. März 1711 muss Geld im Postamt in Gegenwart des Postmeisters in den Brief eingelegt und dann versiegelt werden. Auf dem Kuvert muss als Zeichen "NB" (notabenierte Sendung) aufgebracht werden. Die Sendung wird dann in besondere Verwahrung genommen.

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