Cottbus-Chronik

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 1717  

1717

  • Durch Fahrlässigkeit brennen in Ostrow 16 Gebäude nieder.
  • Der katholische Gottesdienst wurde für die Zivilbevölkerung ausdrücklich für Brandenburg und Pommern verboten und unter Strafe gestellt, katholische Gottesdienst waren deshalb auf Privaträume beschränkt.
  • Um das Schuhmacherhandwerk zu befördern, wurde am 6. Juni 1717 die Herstellung von Holzpantoffeln und Holzschuhen verboten. In Cottbus gab es 1785 gab deshalb keinen Pantoffelmacher mehr.
  • Nach einem Privileg vom 8. Juni 1717 ist der Küstriner Hofbuchdrucker Karl Gottlob Trowitzsch allein berechtigt, in der Neumark und damit auch in Cottbus und Peitz,- zu drucken.
  • Mit einer Verordnung vom 28. September 1717 legte der preußische König Friedrich Wilhelm I. fest, dass die Kinder im Winter regelmäßig und im Sommer ein- oder zweimal die Woche die Schule besuchen sollen.
  • Am 1. Oktober 1717 wird Michael Schneigk Bürger von Cottbus. Er war ein kunstreicher Schlosser, der im Kirchenbuch öfter "Uhrmacher" genannt. Eine Uhr aus seiner Werkstatt befand sich einst im Cottbuser Museum.

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