Cottbus-Chronik
1717
- Durch Fahrlässigkeit brennen in Ostrow 16 Gebäude nieder.
- Der katholische Gottesdienst wurde für die Zivilbevölkerung ausdrücklich für Brandenburg und Pommern verboten und unter Strafe gestellt, katholische Gottesdienst waren deshalb auf Privaträume beschränkt.
- Um das Schuhmacherhandwerk zu befördern, wurde am 6. Juni 1717 die Herstellung von Holzpantoffeln und Holzschuhen verboten. In Cottbus gab es 1785 gab deshalb keinen Pantoffelmacher mehr.
- Nach einem Privileg vom 8. Juni 1717 ist der Küstriner Hofbuchdrucker Karl Gottlob Trowitzsch allein berechtigt, in der Neumark und damit auch in Cottbus und Peitz,- zu drucken.
- Mit einer Verordnung vom 28. September 1717 legte der preußische König Friedrich Wilhelm I. fest, dass die Kinder im Winter regelmäßig und im Sommer ein- oder zweimal die Woche die Schule besuchen sollen.
- Am 1. Oktober 1717 wird Michael Schneigk Bürger von Cottbus. Er war ein kunstreicher Schlosser, der im Kirchenbuch öfter "Uhrmacher" genannt. Eine Uhr aus seiner Werkstatt befand sich einst im Cottbuser Museum.
Zurück